Mehrfamilienhaus als Erbengemeinschaft verkaufen – so gelingt der gemeinsame Weg

Peter Vogt
25.02.2026

Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine Zäsur, die das Leben der Hinterbliebenen grundlegend verändert. Neben der persönlichen Trauer müssen sich die Erben oft kurzfristig mit komplexen wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Wenn zum Nachlass eine größere Immobilie gehört, etwa ein voll vermietetes Mehrfamilienhaus, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Diese Form der Gemeinschaft ist rechtlich nicht auf Dauer angelegt, sondern auf die sogenannte Auseinandersetzung. Doch bis dieser Punkt erreicht ist, müssen alle Miterben gemeinsam handeln.

Ältere Hände halten ein Hausmodell als Symbol für Erbe, Vermögensweitergabe und langfristige Immobilienvorsorge

Die Erbschaft eines solchen Objekts stellt zwar einen erheblichen Vermögenswert dar, doch die Verwaltung und der spätere Verkauf sind an strikte Regeln im Erbrecht gebunden. Plötzlich müssen Menschen, die vielleicht unterschiedliche Lebensentwürfe haben, gemeinschaftlich über ein wertvolles Objekt entscheiden. Oft kollidieren emotionale Bindungen mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Damit das Erben nicht zur Belastung für den Familienfrieden wird, ist ein strukturierter Plan notwendig. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie als Gemeinschaft agieren, welche Hürden im Erbfall lauern und warum ein professionell begleiteter Hausverkauf oft die beste Lösung ist, um Streitigkeiten zu verhindern.

Einstimmigkeit bei unterschiedlichen Interessen

Sobald mehrere Personen erben, bilden sie eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet: Keinem gehört ein bestimmtes Stockwerk, sondern alle besitzen alles gemeinsam. Das Erbrecht schreibt für wesentliche Entscheidungen, die über die reine Verwaltung hinausgehen, das Prinzip der Einstimmigkeit vor. Ein Verkauf der gesamten Immobilie ist eine solche Verfügung, für die zwingend die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich ist.

Die Dynamik der Interessen

Oft prallen in einer Erbengemeinschaft Welten aufeinander. Ein Miterbe möchte vielleicht das Haus behalten, da es durch die Vermietung regelmäßige Erträge abwirft und das Gebäude bereits seit Generationen vererbt wurde. Ein anderer benötigt hingegen eine sofortige Auszahlung, um eigene Kredite zu tilgen. Diese gegensätzlichen Interessen führen nicht selten zu einer Blockade. Es ist wichtig, dass sich die Miterben frühzeitig einigen, bevor das Haus an Wert verliert.

Paar sitzt mit Abstand auf dem Sofa als Symbol für Konflikt, Trennung und finanzielle Unsicherheit im Zusammenhang mit Immobilien
Frau prüft Rechnungen und Unterlagen mit besorgtem Blick als Symbol für finanzielle Belastung und Kostenrisiken bei Immobilien

Warum Schweigen gefährlich ist

Wenn die Miterben nicht miteinander sprechen, verhärten sich die Fronten. Eine einvernehmliche Lösung rückt in weite Ferne. Oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Pflichten man als Eigentümer überhaupt hat. Wenn hier keine klaren Entscheidungen getroffen werden, droht ein Wertverlust. Es ist daher notwendig, frühzeitig eine gemeinsame Strategie zu vereinbaren. Nur wer gemeinsam agiert, kann den Wert des Erbes sichern.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf

Wer eine Immobilie erbt, kommt am Thema Steuern nicht vorbei. Hierbei muss man zwischen der Steuer auf den Erwerb und der Steuer auf einen Veräußerungsgewinn unterscheiden.

Die Erbschaftsteuer und Freibeträge

Sobald der Erbfall eintritt, schaut das Finanzamt genau hin. Die Erbschaftsteuer (oft auch fälschlich Erbschaftssteuer genannt) richtet sich nach dem Wert des Anteils und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge, doch bei einem Objekt werden diese oft überschritten. Besonders wenn das Haus bereits seit Generationen in Familienbesitz ist, kann die Steuerlast die Erben dazu zwingen, die Immobilie zu verkauft, um die Forderungen des Staates begleichen zu können. In der Regel bleibt dafür nicht viel Zeit.

Spekulationsfrist und Haltezeiten

Ein wichtiger Punkt beim Verkauf ist die Spekulationssteuer. Grundsätzlich gilt eine Zehn-Jahres-Frist. Hat der Erblasser das Objekt weniger als zehn Jahre vor seinem Tod erworben, tritt die Erbengemeinschaft in diese Frist ein. Wird das Haus dann innerhalb dieser Zeitspanne verkauft, fällt Einkommensteuer auf den Gewinn an. Hat der Verstorbene das Gebäude bereits zu Lebzeiten durch eine Schenkung erhalten und die Frist ist abgelaufen, ist der Verkauf steuerfrei. Die Erbschaftssteuer fällt jedoch unabhängig davon an.

Liquiditätsdruck und Fristen

Oft unterschätzen Miterben die finanzielle Belastung. Neben der Erbschaftsteuer fallen Kosten für die Erbauseinandersetzung, den Notar und das Grundbuchamt an. Ein zeitnaher Verkauf kann hier die nötige Liquidität schaffen. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die steuerlichen Voraussetzungen bereits vor der ersten Besichtigung prüfen zu lassen. Eine Erbfolge kann auf dem Papier lukrativ wirken, doch ohne liquide Mittel wird die geerbten Immobilie schnell zur Last.

Die Teilungsversteigerung als wertmindernde Notlösung

Können sich die Miterben absolut nicht einigen, sieht das Gesetz eine radikale Reißleine vor: die Teilungsversteigerung. Jeder einzelne Erbe kann beim zuständigen Gericht den Antrag auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft stellen. Dies ist jedoch die schlechteste aller Lösungen.

Definition und Ablauf der Versteigerung

Die Teilungsversteigerung ist ein öffentliches Verfahren. Das Gericht lässt durch einen Gutachter den Verkehrswert ermitteln. Danach wird ein Termin zur Versteigerung festgesetzt, bei dem jeder – auch die Miterben selbst – mitbieten kann. Das Ziel ist es, die unteilbare Immobilie in teilbares Geld (den Erlös) umzuwandeln.

Warum die Versteigerung den Wert vernichtet

Die Erfahrung zeigt, dass bei einer Versteigerung am Gericht deutlich geringere Preise erzielt werden als bei einem freien Verkauf über einen Makler. Bieter suchen oft Schnäppchen. Zudem fallen hohe Gerichtskosten an, die direkt vom Erlös abgezogen werden. Die Erbengemeinschaft verliert zudem jegliche Kontrolle. Man kann sich den Käufer nicht aussuchen. Ein solches Vorgehen sollte man nach Möglichkeit verhindern.

Peter Vogt als neutraler Mediator und Stratege

Wenn eine Erbengemeinschaft vor der Aufgabe steht, eine Immobilie zu verwerten, ist die Einschaltung eines Experten wie Peter Vogt oft der entscheidende Faktor.

Warum ein neutraler Makler wichtig ist

Innerhalb der Erbengemeinschaft herrscht oft Misstrauen. Peter Vogt Immobilien tritt hier als objektiver Dritter auf. Er ist keinem einzelne Erben, sondern dem gemeinsamen Ziel verpflichtet. Er sorgt dafür, dass alle Entscheidungen auf einer soliden Faktenbasis getroffen werden. Er kennt die gesetzliche Lage und hilft dabei, die Immobilie optimal zu präsentieren.

Porträt von Immobilienberater Peter Vogt auf Sofa in hellem Raum als vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Kapitalanlagen

Die Rolle von Peter Vogt Immobilien:

Objektive Wertermittlung
Durch eine fundierte Analyse wird der echte Verkehrswert ermittelt, was die Grundlage für jede Auszahlung bildet.
Transparente Kommunikation
Alle Miterben erhalten zeitgleich die gleichen Informationen. Das baut Konflikte ab.
Realistische Optionen aufzeigen
Peter Vogt erklärt sachlich, welche Vor- und Nachteile eine Vermietung gegenüber einem Verkauf hat.
Struktur
Er führt die Erbauseinandersetzung durch professionelle Vermarktung einem positiven Ende zu.
Moderne Wohnanlage mit Balkonen und mehreren Wohneinheiten als Beispiel für renditestarke Kapitalanlage im Immobilienbereich

Vertiefung: Die Besonderheiten des Mehrfamilienhauses

Mieterstruktur und Renditepotenzial

Bei einem Mehrfamilienhaus kaufen Investoren primär einen Cashflow. Der Verkauf einer solchen Immobilie erfordert daher eine akribische Aufbereitung der Mieterakten. Ein Käufer möchte wissen: Sind die Mieten steigerungsfähig? Gibt es Mietrückstände? Die Erbengemeinschaft muss hier Transparenz schaffen. Ein gepflegtes Haus mit stabilen Mietverhältnissen erzielt am Markt einen deutlich höheren Erlös als ein Sanierungsfall.

Die Wertermittlung: Ertragswert vs. Sachwert

Während bei einem Einfamilienhaus oft das Sachwertverfahren angewendet wird, zählt beim Mehrfamilienhaus fast ausschließlich das Ertragswertverfahren. Hierbei wird der Verkehrswert basierend auf den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen berechnet. Als Erbengemeinschaft sollten Sie diesen Wert kennen, bevor Sie in Verhandlungen treten. Peter Vogt erstellt hierfür detaillierte Analysen, die auch für das Gericht oder das Finanzamt bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer bestand haben.

Der psychologische Faktor: Familienfrieden wahren

Eine Erbschaft rührt oft an alten Wunden. Geschwisterrivalitäten oder Konflikte mit angeheirateten Verwandten können die Auseinandersetzung blockieren. Das Mehrfamilienhaus wird dann zum Schauplatz für Machtkämpfe. Hier ist es notwendig, die sachliche Ebene von der emotionalen zu trennen.

Ein neutraler Experte fungiert als Puffer. Er nimmt die Emotionen aus dem Prozess und fokussiert die Miterben auf das gemeinsame wirtschaftliche Ziel: die optimale Verwertung der geerbten Immobilie. Oft ist ein Verkauf der einzige Weg, um die familiäre Bindung zu retten. Denn wenn das Haus erst einmal verkauft ist und jeder seine Auszahlung erhalten hat, kehrt meist Ruhe ein.

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn ein Erbe gegen den Verkauf stimmt, ist die Gemeinschaft blockiert. In diesem Fall kann versucht werden, den Erbanteil des Blockierers abzukaufen. Gelingt auch das nicht, bleibt als letzte Option die Teilungsversteigerung. Eine Erbengemeinschaft sollte den Gang zum Gericht als letztes Mittel sehen.

Ja, rechtlich ist es möglich, den eigenen Erbanteil an der gesamten Erbengemeinschaft zu veräußern. Dies geschieht jedoch oft mit massiven Preisabschlägen. Der gemeinschaftliche Hausverkauf des gesamten Objekts ist wirtschaftlich fast immer die überlegene Strategie.

Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung reicht die Stimmenmehrheit. Für den Verkauf der Immobilie oder die Aufnahme von Krediten ist jedoch zwingend die Einstimmigkeit aller Erben nach dem Erbrecht vorgeschrieben. In der Regel bedeutet dies, dass alle an einem Strang ziehen müssen.

Die Kosten für die Instandhaltung, die Erbschaftsteuer und die Vermarktung werden gemeinschaftlich getragen. In der Regel werden diese Kosten bei der finalen Erbauseinandersetzung mit dem erzielten Erlös verrechnet.

Wirtschaftliche Risiken bei langem Stillstand

Ein Mehrfamilienhaus in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft unterliegt einem hohen Risiko des Wertverfalls. Wenn notwendige Instandhaltungen nicht durchgeführt werden, weil man sich nicht über die Kostenverteilung einigen kann, sinkt der Verkehrswert rapide. Zudem können Mieter aufgrund von Mängeln die Miete mindern, was wiederum den Erlös beim späteren Verkauf schmälert.

Daher ist es erforderlich, frühzeitig zu handeln. Ein professioneller Makler sorgt dafür, dass das Haus auch während der Verkaufsphase attraktiv bleibt. Er koordiniert gegebenenfalls kleinere Reparaturen, um den ersten Eindruck für potenzielle Käufer zu optimieren. Das Ziel ist es, das Objekt im besten Licht zu präsentieren, um die finanzielle Rückführung für jeden Miterben zu maximieren.

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Das Erbe als Chance begreifen

Oft wird die Erbschaft eines Mehrfamilienhauses nur als Last gesehen. Doch bei richtiger Handhabung bietet sie die Möglichkeit, das Familienvermögen sinnvoll umzuschichten. Der Nachlass des Erblassers kann die Basis für die eigene Altersvorsorge oder die Ausbildung der nächsten Generation sein.

Die Schenkung zu Lebzeiten als Alternative

Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es oft ratsam, bereits zu Lebzeiten über eine Schenkung oder eine vorweggenommene Erbfolge nachzudenken. Wenn der Erblasser ein klares Testament hinterlässt, haben es die Miterben später deutlich leichter. Doch auch wenn dies versäumt wurde, kann eine einvernehmliche Lösung nach dem Tod gefunden werden.

Professionelles Netzwerk nutzen

Ein erfolgreicher Hausverkauf in einer Erbengemeinschaft erfordert mehr als nur ein Inserat. Es braucht ein Netzwerk aus Notaren, Steuerberatern und Gutachtern. Peter Vogt bietet Ihnen diesen Full-Service aus einer Hand. Wir sorgen dafür, dass alle Voraussetzungen für eine rechtssichere Abwicklung erfüllt sind.

Porträt zweier Immobilienberaterinnen von Peter Vogt Immobilien als kompetente Ansprechpartnerinnen für Beratung und Investitionen

Strategische Vermarktung am freien Markt

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Anlageobjekt. Daher unterscheidet sich die Zielgruppe grundlegend von der eines klassischen Einfamilienhauses. Wir sprechen hier professionelle Investoren, Family Offices oder private Kapitalanleger an. Diese Käufergruppen agieren rein rational. Sie prüfen die Bausubstanz, die Mietverträge und die Lage.

Peter Vogt Immobilien bereitet alle Unterlagen so auf, dass keine Fragen offen bleiben. Wir erstellen ein aussagekräftiges Exposé, das neben hochwertigen Bildern auch eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung enthält. So erzielen wir für die Erbengemeinschaft einen Preis, der weit über dem liegt, was eine Teilungsversteigerung am Gericht jemals erbringen könnte. Zudem begleiten wir Sie bis zur Beurkundung beim Notar und sorgen dafür, dass die Auszahlung der Kaufpreisanteile reibungslos verläuft.

Streit vermeiden – Vermögen sichern

Eine Immobilie in einem Erbteil zu verwalten oder zu verkaufen, ist eine Mammutaufgabe. Die Kombination aus rechtlichen Fallstricken, steuerlichen Hürden bei der Erbschaftssteuer und emotionalen Spannungen macht den Prozess fehleranfällig. Doch eines ist sicher: Eine klare Struktur schützt sowohl Ihr Vermögen als auch Ihre familiären Beziehungen.

Das Erben einer Immobilie sollte ein Segen sein. Wenn Sie sich frühzeitig für eine professionelle Begleitung entscheiden, können Sie teure Streitigkeiten und den Gang zum Gericht verhindern. Ein durchdachter Verkauf bietet jedem Miterben die Chance auf einen finanziellen Neuanfang und sichert das Erbe des Erblasser für die Zukunft. Ohne ein klares Testament ist die Kommunikation das wichtigste Werkzeug.
Die Teilungsversteigerung mag als gesetzlicher Ausweg existieren, doch sie ist der wirtschaftliche Ruin. Setzen Sie stattdessen auf eine einvernehmliche Lösung und die Expertise eines Profis, der den Markt kennt. Ob Erbschaftsteuer, Erbrecht oder die Suche nach dem passenden Käufer – wir begleiten Sie. Das Ziel ist die gerechte Auseinandersetzung des Vermögens.

Möchten Sie den Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses in sichere Bahnen lenken? Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, welcher Weg für Ihre Erbengemeinschaft der richtige ist. Ob Wertermittlung, Mediation zwischen den Miterben oder die komplette Verkaufsabwicklung – Peter Vogt Immobilien steht Ihnen zur Seite. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um eine faire Auszahlung für alle Beteiligten zu realisieren und den Familienfrieden zu wahren. Ein professioneller Hausverkauf ist der Schlüssel zur erfolgreichen Erbauseinandersetzung. Sorgen Sie dafür, dass das Haus zum bestmöglichen Preis verkauft wird. Ein Mehrfamilienhaus zu vererben, bedeutet Verantwortung – wir helfen Ihnen, dieser gerecht zu werden.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Strategiegespräch für Ihre geerbte Immobilie!

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